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    Der Ersteinzug der Spende erfolgt nach Erteilung des Lastschriftmandates. Bei Dauerspenden erfolgen die weiteren Einzüge für jährliche Spenden im Februar, für halbjährliche Spenden im Februar und August.

    Hinweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit: Bei einer Spendensumme von bis zu EUR 300,- pro Jahr genügt der Kontoauszug als Beleg für das Finanzamt.

    SEPA-Lastschriftmandat

    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE52ZZZ00001305332

    Ich ermächtige den BG Bonn 92 e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der BG Bonn auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.



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